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Jagdpraxis - Anzeige - unser Ziel
 

Gänse verenden qualvoll durch Schrotbeschuss am Neolithteich

Mitteldeutsche Zeitung 13.11.03

Am Neolith-Teich verenden jeden Morgen mehrere Gänse qualvoll, die von Jägern angeschossen, aber nicht getötet worden sind. Das teilt der Naturschutzbund Köthen (NABU) mit. Auch in diesem Jahr würden die Gänse beim Verlassen ihres Schlaf-gewässers im Biosphärenreservat wieder mit Schrot bejagt. Hunde, die die Tiere aufspüren könnten, seien vermutlich oft-mals nicht eingesetzt worden. Die Sinn- haltigkeit dieser Aktionen, so die Tier-schützer, sei fragwürdig. Der NABU setzt sich für ein Gänsejagd-Verbot in S.A. ein.

Foto: angeschossene Saatgans, 6.11. 2003 (Wenk)

Noch immer (2005!) ist keine grundlegende Änderung der Jagdpraxis an diesem NSG festzustellen:

Bisher ist es nicht gelungen, die Jagdpraxis am Neolith-Teich und weiteren Bereichen dieses Europäischen Vogelschutzgebietes wesentlich zu ändern. Durch Behörden und Jagdverband ist eine Änderung in Aussicht gestellt, die aber in den kommenden Jagdsaisons umgesetzt und überprüft werden muss.

Selbstgestellter jagdlicher Grundsatz ist: "Das ist des Jägers höchst Gebot, was Du nicht kennst, das schieß nicht tot"; einige der Grünfräcke machen aber in der Praxis daraus: "Das ist des Jägers höchst Gebot, was Du nicht kennst, das schieß mit Schrot". Und genau um diese Anprangerung der unwaidmännischen Jagd und Verstoß gegen Tierschutzregelungen geht es.

Genau dieser Fakt des Schießens mit Schrot in Vogelschwärme verstößt nach unserer Auffassung gegen geltendes Naturschutzrecht, weshalb wir auch weiterhin darauf hinweisen (Bundesnaturschutzgesetz, Abschnitt 5: Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten, § 42,1 und 3): "Es ist verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten ..., wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europ. Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren ... zu stören."

Bei der derzeitigen Jagdpraxis kann aber vom Schützen unter den gegebenen Umständen in der Regel nicht die Artzugehörigkeit eindeutig festgelegt werden, so dass sich ein Abschuss aus dem Vorhergesagten verbietet.

Dazu kommt der ausführlich dargestellte Fakt, dass in zu hoch fliegende Vogelschwärme geballert wird, so dass es nicht zum schnellen Tod eines Tieres, sondern zum Verletzen und Verludern von Tieren kommt - wie ja der aufgefundene Vogel (s. Foto oben) beweist.

Anzeige zur Jagdausübung am NSG Neolith-Teich 27.11.2003

Sehr geehrter Herr Wenzel,

wiederholt - nahezu täglich - muss am NSG Neolith-Teich (LK Köthen) festgestellt werden, dass in äußerst unwaidmännischer Art und Weise und mit Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz die Jagd auf Wildgänse betrieben wird.

Mit Beginn der Gänsejagd ist wieder zu konstatieren, dass angeschossene Gänse sich auf den Gewässern um den Neolith-Teich und im NSG selbst befinden. Oftmals können sie nach dem Schießen auch auf dem Land laufend festgestellt werden (so z.B. am 6.11. ca. 8.00 Uhr, s. Foto), um krankgeschossen das Gewässer oder schützendes Schilf zu erreichen.

Nach unserer Auffassung widerspricht diese Form der Jagdausübung nicht nur waidmännischer Praxis: Es wird oftmals in viel zu hoch fliegende Gänse im Dämmerlicht (Art?) geschossen, so dass es nicht zum schnellen Tod der Tiere, sondern oftmals zum langsamen und qualvollen Verenden der Tiere kommt.

Da ein Teil der Jäger offensichtlich keine oder nicht ausgebildete Hunde mit sich führt, werden die nicht selten flugunfähigen Gänse nicht aufgefunden, verenden nach Stunden oder Tagen und verludern. Zum anderen kann diese Art der Jagdausübung nicht mit Schadensminderung auf landwirtschaftlichen Kulturen begründet werden, man muss den Eindruck haben, dass es hier mehr um "sportliches" Morden von Zugvögeln geht, die sich an diesem Schlaf- und Ruhegewässer aufhalten, und somit kein hinreichender Grund für das Töten und Verletzen der Tiere besteht.

Zum dritten widerspricht diese Art der Jagd an und in der Nähe eines Gewässers (NSG!) mit der o.g. Funktion des Ruhens und Schlafens nach unserer Auffassung den §§ 39 (Lebensraumschutz, Gewährleistung von Lebensbedingungen) und 42 (Schutz streng geschützter Arten) BNatschG. Beim derartigen Schießen auf die Gänse kann nicht vorher die Art sicher angesprochen werden.

Insbesondere nach Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) streng geschützte Zwerggänse, die hier regelmäßig in den großen Schwärmen vorkommen, sind durch diese Art der Jagdausübung extrem gefährdet, da bei den herrschenden Lichtverhältnissen am Morgen und Abend bestenfalls wenn diese Tiere geschossen am Boden liegen festgestellt werden kann, um welche Art es sich handelt.

Das trifft in selbem Maße auf die Arten Rothals-, Weißwangen- und Kurzschnabelgans zu. Selbst Ornithologen können nur mit starker Optik und unter guten Lichtverhältnissen diese Arten sicher feststellen. Das Schießen auf nicht sicher zu bestimmende Arten dürfte aber kaum zulässig sein.

Weiterhin werden nicht nur die bejagten Arten, sondern weitere Arten durch die Jagdausübung in der Nähe zum NSG verschreckt und beeinträchtigt. Auch hier steht die Jagd entgegen dem § 42 BNatschG, weil weitere hier lebende Arten (Seeadler, Rohrdommel u.a.) durch die Jagd gestört werden oder werden können.

Ich möchte Sie deshalb bitten, auf die Jägerschaft dahingehend einzuwirken, dass die Funktion eines Schlaf- und Ruhegewässers wandernder und zum Teil streng geschützter Arten respektiert, o.g. §§ des BNatschg beachtet und die Zone der Jagdruhe bezüglich der Wildgänse somit deutlich ausgeweitet werden.

Ein deutlicher Hinweis auf die Waidgerechtigkeit (Verwendung von Blei-Schrot) und somit Beachtung von Tierschutzregelungen ist sicher ebenfalls dringend geboten.

Der NABU-Kreisverband Köthen e.V. setzt sich zum Ziel,

in einem ersten Schritt die unwaidmännische Jagdpraxis auf Gänse am Neolith-Teich, einem international bedeutsamen Rast- und Schlafgewässer nordischer Gänse und Europäischem Vogelschutzgebiet (SPA), sofort zu beenden,

zum zweiten unterstützen wir ein generelles Jagdverbot auf alle wildlebenden Vögel.

Entsprechende Aktivitäten werden zusammen mit anderen Naturschutzorganisationen gegenüber dem Umweltministerium des Landes sowie dem Landesjagdverband Sachsen-Anhalt unternommen.


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